Am 17. Mai wurde die Stadtjuristin Frau Astrid Jochum durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) gebeten, die Links auf dem Stadtserver zu nennen, wo das IFG NRW und die Einwohnerfragestunde (§22 e der Geschäftsordnung des Stadtrates) erläutert werden.
Am 13. Juni wurde mitgeteilt, dass die Anfrage als Anregung verstanden würde und „in Kürze“ entsprechende Anleitungen im Internet veröffentlicht würden.
Diese Antwort ist 88 Tage alt.
Bei 100 Tagen, 200 Tagen, 300 Tagen … werde ich jeweils über den Stand der Erledigung berichten. Im Tabellenkalkulationsprogramm habe ich mir notiert:
=TAGE(“2012-06-13″; JETZT())
Kommentar vom 19. Sept. bei xtranews.de unter Bürgebeteiligung
Auf eine IFG-Anfrage hin vor 140 Tagen hat die Stadt Duisburg Hoffnungen erweckt: „in Kürze ..,!“
„in Kürze ..,!“ war eine Falschinformation. Ich betrachte das als Wort- und Gesetzesbruch. Das wird gelegentlich dem LDI NRW vorgetragen. Der LDI gibt an, keine Statistik der Gesetzesbrüche beim IFG NRW zu führen. Er könnte mit der Stadt Duisburg beginnen.